Schäferhundeverein - OG Waldmünchen * seit 1967
Schäferhundeverein - OG Waldmünchen* seit 1967

FCI - IFH 1- Prüfungsordnung

 

Fremdfährte mit etwa 1200 Schritten, 7 Schenkel, 6 Winkel, 4 Gegenstände, etwa 180 Minuten alt, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 Min.

 

Halten der Fährte    79 Punkte
Gegenstände             21 Punkte ( 3 x 5 / 1 x 6 )
Gesamt                    100 Punkte

Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit: 30 Min.

 

Zulassungsbestimmungen:

An dem Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Voraussetzung zum Start ist eine erfolgreich abgelegte BH/VT nach den nationalen Regeln der LAO.

 

Allgemeine Bestimmungen:

Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Abgangsstelle der Fährte muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird.

 

1. Leistungen in der Fährtenarbeit

Der Hund hat seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1.200 Schritte langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte, die sechs dem Gelände angepasste rechte Winkel (siehe Skizze)aufweisen muss und mindestens zweimal von einer frischeren Fremdfährte an geräumig auseinander liegenden Punkten geschnitten wird, zu zeigen. Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen vier mit der Witterung des FLs gut versehene Gegenstände, die der FL mindestens 30 Minuten vorher in der Tasche trug. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden (Material: z.B. Leder, Textilien, Holz). Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 – 3 cm, eine Dicke von 0,5 – 1 cm aufweisen. Die Gegenstände dürfen sich optisch nicht wesentlich vom Fährtenuntergrund abheben.

Alle Gegenstände sind mit Nummern zu versehen, und zwar so, dass die Nummern der Startschilder mit den Nummern der Gegenstände übereinstimmen. Diese Gegenstände sind vom Hund zu finden und aufzunehmen oder zu verweisen. Vor Beginn der Übung hat der HF dem Richter zu melden, ob sein Hund den Gegenstand aufnimmt oder verweist. Beides zusammen, also Aufnehmen und Verweisen, ist fehlerhaft. Es werden nur solche Gegenstände bewertet, die der Meldung des HFs (Aufnehmen oder Verweisen) entsprechen. Der HF lässt den Hund nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine fährten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.

 

2. Das Legen der Fährte:

Der FL erhält vom LR bzw. Fährtenbeauftragten eine Geländeskizze ausgehändigt. Der LR/Fährtenbeauftragte beschreibt ihm anhand von Geländemerkmalen, wie einzeln stehende Bäume, Leitungsmasten, Hütten usw. – die zu gehende Fährte. Vor dem Abgang zeigt der FL dem Richter vier IPO-gerechte Gegenstände. Die Abgangsstelle der Fährte muss gut gekennzeichnet sein durch ein Schild, welches links von der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird und dort während der Fährtenarbeit verbleiben muss. Nachdem der FL am Abgang der Fährte einige Zeit verweilt hat, geht er den vom LR vorgeschriebenen Weg. Die Gegenstände sind in unregelmäßigem Abstand, nicht innerhalb von 20 Schritten vor oder 20 Schritten nach einem Winkel, auf die Fährte zu legen. Der erste Gegenstand darf nicht unter zweihundertfünfzig Schritt von der Abgangsstelle entfernt liegen. Der vierte und letzte Gegenstand wird am Schluss der Fährte abgelegt. Gegenstände auf den Winkel oder in dessen unmittelbare Nähe zu legen ist nicht erlaubt. Die Gegenstände sollen nicht neben, sondern auf die Fährte gelegt werden. Die Stellen, wo die Gegenstände niedergelegt werden, bezeichnet der FL in der Skizze mit einem Kreuz. Es ist streng darauf zu achten, dass die Fährte auf wechselndem Boden gelegt wird. Eine begangene feste Straße ist nicht zwingend erforderlich. Die Fährte muss so gelegt werden, dass sie der Wirklichkeit entspricht. Jedes Schema ist zu vermeiden. Dreißig Minuten nach Beendigung des Fährtenlegens erhält ein weiterer FL den Auftrag, von einer vom Richter anzugebenden Stelle die Fährte durch eine Verleitungsfährte zweimal (nicht im ersten oder letzten Schenkel und nicht innerhalb 40 Schritten vor oder 40 Schritten nach eine Winkel) zu schneiden.

 

3. Das Ausarbeiten der Fährte:

Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem suchfertigen Hund in der Gst beim LR. Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Ein kurzes Absitzen vor dem Ansatzbereich ( ca. 2 Meter) ist zugelassen. Der Ansatz ist nicht zeitabhängig; vielmehr muss sich der LR am Verhalten des Hundes zu Beginn des ersten Schenkels über die Intensität der erfolgten Witterungsaufnahme orientieren. Der Hund soll an der Abgangsstelle ausgiebig Witterung nehmen können. Er muss so ausgebildet sein, dass er ruhig, möglichst ohne Einwirkung des HFs (zugelassen ist das HZ für „Suchen“) die Fährte aufnimmt. Auf keinen Fall soll der HF mit der Hand den Drang zum Vorwärtsstürmen wecken. Hat der HF den Eindruck, dass der Hund die Fährte nicht richtig aufgenommen hat, so steht es ihm frei, den Hund nochmals anzusetzen, aber nur, wenn dieser nicht weiter als 15 Schritte von der Abgangsstelle entfernt war. Hierfür erfolgt eine Pflichtentwertung von 4 Punkten. Die Fährte soll ruhig ausgearbeitet werden, so dass der HF im Schritt folgen kann. Stößt der Hund auf einen Gegenstand, so hat er ihn sofort aufzunehmen oder überzeugend zu verweisen. Das Verweisen kann sitzend, liegend oder stehend geschehen. Der HF hat sich sofort zu seinem Hund zu begeben und den Gegenstand nach Hochheben an sich zu nehmen. Der Hund kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Der HF kann den Hund am Gegenstand loben und lässt ihn danach auf RA weiter fährten. Stößt der Hund auf der Fährte auf einen Gegenstand, der nicht vom FL ausgelegt wurde, so darf er ihn weder aufnehmen, noch verweisen. Der Hund darf die Verleitung anzeigen und prüfen; wenn er dabei die Fährte nicht verlässt, ist das nicht fehlerhaft. Wenn der Hund von der Fährte auf die Verleitungsfährte überwechselt und dieser etwa eine Leinenlänge weit folgt, muss dieFährtenarbeit abgebrochen werden. Ist innerhalb von 30 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangsstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen.

 

4. Bewertung:

Die Höchstpunktzahl 100 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund auf der für ihn gelegten Fährte von Anfang bis Ende eine überzeugende Suchleistung gezeigt und alle vier Gegenstände aufgenommen oder verwiesen hat. Alle Winkel müssen sicher ausgearbeitet werden. Der Hund darf sich von den Verleitungsfährten nicht beeinflussen lassen. Für nicht aufgefundene Gegenstände werden keine Punkte vergeben. Wird kein vom FL ausgelegter Gegenstand aufgefunden, ist die Abt „A“ max. mit der Note „befriedigend“ zu bewerten. Soweit der Hund falsch verweist (z.B. kein Gegenstand, nicht vom FL ausgelegter Gegenstand), erfolgt eine generelle Entwertung von 2Punkten.

5. Vergabe des Ausbildungskennzeichens Fährtenhund 1 (FH 1):

Das Ausbildungskennzeichen FH 1 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund mindestens 70 Punkte erreicht hat.

 

Als Bewertung werden vergeben:

 

Höchstpunktzahl:   100 Punkte

Vorzüglich:               96 – 100

Sehr Gut:                 90 – 95

Gut:                          80 – 89

Befriedigend:            70 – 79

Mangelhaft:                 0 – 69

 

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