Schäferhundeverein - OG Waldmünchen * seit 1967
Schäferhundeverein - OG Waldmünchen* seit 1967

FCI-IFH 2 – Prüfungsordnung

 

Fremdfährte mit etwa 1800 Schritte, 8 Schenkel, 7 Winkel, 7 Gegenstände, etwa 180 Minuten alt, Verleitungsfährte, Ausarbeitungszeit 45 Min.


Punkteaufteilung:

Halten der Fährte      79 Punkte
Gegenstände               21 Punkte ( 7 x 3 )
Gesamt                      100 Punkte

 

Wenn keine Gegenstände gefunden werden, kann die Bewertung maximal „befriedigend“ sein.

 

Zulassungsbestimmungen:
An dem Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Voraussetzung zum Start ist eine erfolgreich abgelegte BH/VT nach den nationalen Regeln der LAO.

 

Allgemeine Bestimmungen:
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Abgangsstelle der Fährte muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird.

Die Reihenfolge der Teilnehmer wird nach dem Legen der Fährte durch den LR nochmals ausgelost.

Der FL hat vor dem Legen der Fährte dem LR oder Fährtenverantwortlichen die Gegenstände zu zeigen. Es dürfen nur gut (mindestens 30 Minuten) verwitterte Gegenstände verwendet werden. Der FL verweilt kurz am Ansatz und geht dann mit normalen Schritten in die angewiesene Richtung. Die Schenkel und Winkel werden ebenfalls in normaler Gangart gelegt (siehe Skizze), der erste Gegenstand wird nach mindestens 100 Schritten auf dem 1. oder 2. Schenkel abgelegt, die weiteren sind beliebig, auch zwei am selben Schenkel sind möglich, und der siebte Gegenstand am Ende der Fährte abgelegt. Die Schenkel sollen dem Gelände angepasst sein. Ein Schenkel muss als Halbkreis mit mindestens drei Fährtenleinen (ca. 30 m) im Radius ausgebildet sein. Der Halbkreis beginnt und endet mit einem rechten Winkel, mindestens zwei Winkel müssen spitze Winkel sein. Spitze Winkel müssen innerhalb von 30 bis 60 Grad angelegt sein (siehe Skizze). Die unterschiedlichen Gegenstände
(Material: z.B. Leder, Textilien, Holz) können auf allen Schenkeln unregelmäßig aber nicht innerhalb von 20 Schritten vor oder 20 Schritten nach einem Winkel abgelegt werden. Der letzte Gegenstand muss am Ende der Fährte abgelegt werden. Die Gegenstände müssen aus der Bewegung auf die Fährte gelegt werden. Nach dem Ablegen des letzten Gegenstandes muss der FL noch einige Schritte in gerader Richtung weitergehen. Die Gegenstände müssen eine Länge von ca. 10 cm, eine Breite von 2 – 3 cm, eine Dicke von 0,5 – 1 cm aufweisen, und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben. Alle Gegenstände müssen übereinstimmend mit der Fährtennummer gekennzeichnet sein. Während des Legens der Fährte müssen sich HF und Hund außer Sicht aufhalten. Eine halbe Stunde vor der Ausarbeitungszeit muss ein weiterer FL eine Verleitungsfährte legen, welche zwei Schenkel der Fährte nicht unter 60° kreuzt. Die Verleitungsfährte darf nicht innerhalb von 40 Schritten vor oder 40 Schritten nach einem Winkel gelegt werden und darf nicht den ersten oder letzten Schenkel oder einen Schenkel zweimal kreuzen. Der LR, FL und Begleitpersonen dürfen sich während der Arbeit des Hundes nicht in dem Bereich aufhalten, in dem das Team (HF und Hund) das Recht hat, zu suchen.

 

a) HZ für: „Suchen”
Das HZ ist bei Fährtenbeginn und nach jedem Gegenstand erlaubt. Auch gelegentliches Loben und gelegentliches HZ für „Suchen” ist, ausgenommen an den Winkeln und bei den Gegenständen, erlaubt.

 

b) Ausführung:

Der HF bereitet seinen Hund auf die Fährte vor. Der Hund kann frei oder an einer 10 m langen Leine suchen. Die 10 Meter lange Fährtenleine kann über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen geführt werden. Sie kann entweder direkt am nicht auf
Zug eingestellten Halsband oder an der dafür vorgesehenen Anbindevorrichtung des Suchgeschirres (erlaubt sind Brustgeschirr oder Böttgergeschirr ohne zusätzliche Riemen) befestigt sein. Nach Aufruf meldet sich der HF mit seinem suchfertigen Hund in Gst beim LR und gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam zur Abgangstelle geführt und angesetzt. Ein kurzes Absitzen vor dem Ansatzbereich ( ca 2 Meter) ist zugelassen.

Der Ansatz ist nicht zeitabhängig; vielmehr muss sich der LR am Verhalten des Hundes zu Beginn des ersten Schenkels über die Intensität der erfolgten Witterungsaufnahme orientieren. Vor der Fährte, während des Ansetzens und der gesamten Fährte ist jeglicher Zwang zu unterlassen.
Auf Anweisung des LR wird der Hund langsam und ruhig zur Abgangsstelle geführt und angesetzt. Der Hund muss am Ansatz intensiv, ruhig und mit tiefer Nase Witterung nehmen. Der Hund muss dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem Tempo, intensiv dem Fährtenverlauf folgen. Der Hund muss die Winkel sicher ausarbeiten. Der HF folgt seinem Hund in 10 Metern Entfernung am Ende der Fährtenleine. Bei Freisuche ist ebenfalls der Abstand von 10 Metern einzuhalten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen. Nach dem Winkel muss der Hund im gleichen Tempo weitersuchen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muss er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Er kann beim Aufnehmen stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Weitergehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Das Verweisen kann liegend, sitzend oder stehend (auch im Wechsel) erfolgen. Hat der Hund den Gegenstand verwiesen/aufgenommen, legt der HF die Fährtenleine ab und begibt sich zu seinem Hund. Durch Hochheben des Gegenstandes zeigt er an, dass der Hund diesen gefunden hat. Hierauf nimmt der HF die Fährtenleine wieder auf
und setzt mit seinem Hund die Fährte fort. Nach Beendigung der Fährte sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen. Die Abgabe von Futtermittel ist während der Fährte nicht erlaubt. Dem HF ist es erlaubt, nach Rücksprache mit dem LR die Fährtenarbeit kurz zu unterbrechen, wenn er glaubt, dass er oder sein Hund aus Gründen der körperlichen Verfassung und der Witterungsbedingungen (z.B. große Hitze) eine kurze Pause benötigen. Die in Anspruch genommenen Pausen gehen zu Lasten der zur Verfügung stehenden Gesamtzeit. Dem HF ist es erlaubt, während einer Pause oder am Gegenstand seinem Hund Kopf, Augen und Nase zu reinigen. Dazu kann der HF ein nasses Tuch bzw. einen nassen Schwamm mit sich führen. Die Hilfsmittel sind dem LR vor Beginn der Fährte zu zeigen. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

 

c) Bewertung:

Um ein AKZ zu erreichen, muss die Fährte mit mindestens 70 Punkten bewertet werden. Das Suchtempo ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte intensiv, gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird, und der Hund dabei ein positives Suchverhalten
zeigt. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Der Hund darf die Verleitung anzeigen und prüfen, wenn er dabei die Fährte nicht verlässt, ist das nicht fehlerhaft. Er darf der Verleitung maximal 10 Meter folgen (Punktabzug), geht er der Verleitung weiter nach,
erfolgt Abbruch. Neuansetzen, Faseln, hohe Nase, Entleeren, Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, Leinen- oder verbale Hilfen im Bereich des Fährtenverlaufs, oder an den Gegenständen, fehlerhaftes Aufnehmen oder fehlerhaftes Verweisen der Gegenstände, Fehlverweisen entwerten entsprechend. Wenn der Hund die Fährte um mehr als eine Fährtenleine verlässt, wird die Fährte abgebrochen.
Verlässt der Hund die Fährte und wird dabei vom HF zurückgehalten, erfolgt die RA, dem Hund zufolgen. Wird diese RA nicht befolgt, ist die Fährtenarbeit vom LR abzubrechen. Ist innerhalb von 45 Minuten nach dem Ansatz an der Abgangsstelle das Ende der Fährte nicht erreicht, so wird die Fährtenarbeit vom LR abgebrochen. Ausgenommen wenn der Hund auf dem letzten Schenkel sucht,dann kann wegen Zeitüberschreitung nicht abgebrochen werden. Die bis zum Abbruch gezeigte Leistung wird bewertet.

Zeigt ein Hund bei der Gegenstandsarbeit auf einer Fährte beide Möglichkeiten, also „Aufnehmen” und „Verweisen” der Gegenstände, so ist dies fehlerhaft. Bewertet werden nur die Gegenstände, die der Meldung entsprechen. Fehlverweisen fließt in die Bewertung des jeweiligen Schenkels ein. Überlaufene Gegenstände müssen dem HF nicht gezeigt werden.

Für nicht verwiesene oder aufgenommene Gegenstände werden keine Punkte vergeben.
Die Aufteilung der Punkte für das Halten der Fährte auf die Schenkel muss je nach Länge und Schwierigkeitsgrad erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Schenkel erfolgt nach Noten und Punkten. Sucht der Hund nicht (längeres Verweilen an derselben Stelle ohne zu suchen), kann die Fährte auch dann abgebrochen werden, wenn sich der Hund noch auf der Fährte befindet.

 

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