Zulassungsbestimmungen:
An dem Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden. Voraussetzung zum Start ist eine erfolgreich abgelegte BH/VT nach den nationalen Regeln der LAO.
Allgemeine Bestimmungen:
Der LR oder der Fährtenverantwortliche bestimmt unter Anpassung an das vorhandene Fährtengelände den Verlauf der Fährte. Die Abgangsstelle der Fährte muss durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird.
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